Ratgeber

Wartungsplan-Vorlage (Excel): kostenloser Download + Anleitung

Du brauchst einen Wartungsplan, der Prüffristen, Zuständigkeiten und Nachweise sauber festhält? Hier bekommst du eine kostenlose Excel-Vorlage mit vier Arbeitsblättern — Anlagenliste, Jahresplan, Prüffristen-Referenz nach BetrSichV und DGUV sowie einem ausgefüllten Beispiel. Dazu die Anleitung, wie du den Plan in sechs Schritten aufbaust.

Stand: 27. August 2026 · 11 Min. · Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung.

Wartungsplan-Vorlage herunterladen

Excel-Datei (.xlsx), 4 Arbeitsblätter, mit Formeln für Folgetermine und Jahresauswertung. Kostenlos, ohne E-Mail-Adresse, ohne Registrierung.

Vorlage herunterladen (Excel, 17 KB)

Funktioniert in Excel, LibreOffice und Google Sheets.

Was die Vorlage enthält

Die Vorlage besteht aus vier Arbeitsblättern, die zusammen den kompletten Grundstock einer Wartungsdokumentation abbilden:

Anlagenliste

Alle prüf- und wartungspflichtigen Anlagen mit Nummer, Standort, Prüfgrundlage, Intervall und Verantwortlichem. Die Spalte „Nächste Prüfung“ rechnet automatisch: letztes Prüfdatum plus Intervall — ohne dass du eine Formel anfassen musst.

Wartungsplan (Jahresübersicht)

Je Zeile eine wiederkehrende Maßnahme, je Spalte ein Monat. Ein „x“ heißt geplant, ein „ok“ heißt erledigt — die Vorlage zählt geplante, erledigte und offene Maßnahmen pro Zeile selbst zusammen.

Prüffristen-Referenz

Typische wiederkehrende Prüfungen für 15 Anlagentypen — von der ortsfesten Elektroanlage über Aufzüge und Regale bis zur USV — mit Intervall, Rechtsgrundlage und der Angabe, wer prüfen darf.

Ausgefülltes Beispiel

Ein fiktiver Betrieb mit Aufzug, USV, Elektroverteilung, Feuerlöschern und Regalanlage. Zum Abgucken, bevor du deine eigenen Daten einträgst.

Gelb markierte Zellen sind zum Ausfüllen gedacht, alles andere rechnet die Vorlage selbst. Eine Legende steht direkt im jeweiligen Blatt.

Wartungsplan erstellen in 6 Schritten

Wir bauen den Plan am durchgängigen Beispiel eines Betriebs mit Personenaufzug und USV-Anlage auf — zwei Anlagen, die fast jeder kennt und die beide harte Prüfpflichten haben.

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    Anlagen erfassen

    Trage jede prüf- oder wartungspflichtige Anlage in die Anlagenliste ein: eindeutige Nummer (z. B. AN-0001), Bezeichnung, Typ, Standort, Baujahr. Klingt banal, ist aber die halbe Miete — die meisten Lücken in Audits entstehen, weil Anlagen schlicht in keiner Liste stehen. Im Beispiel: „AN-0001 Personenaufzug Haupthaus“ und „AN-0002 USV Serverraum“.

  2. 2

    Prüfgrundlage und Intervall festlegen

    Für jede Anlage gehört die Rechtsgrundlage in den Plan: Beim Aufzug ist das die Betriebssicherheitsverordnung (Hauptprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle alle 24 Monate, dazwischen eine Zwischenprüfung), bei der USV die Herstellervorgabe mit jährlicher Wartung inklusive Batterietest. Die Prüffristen-Referenz in der Vorlage liefert die Startwerte — verbindlich wird es erst mit deiner Gefährdungsbeurteilung (dazu unten mehr).

  3. 3

    Letzte Prüfung eintragen — Folgetermin rechnet sich selbst

    Sobald das Datum der letzten Prüfung steht, berechnet die Vorlage den Folgetermin automatisch. Beim Aufzug mit letzter Hauptprüfung im Oktober 2025 und 24 Monaten Intervall steht die nächste im Oktober 2027 an.

  4. 4

    Maßnahmen ins Jahr legen

    Übertrage die wiederkehrenden Maßnahmen in die Jahresübersicht und verteile sie sinnvoll über die Monate: Die USV-Wartung z. B. bewusst nicht in den Dezember (Erreichbarkeit der Fachfirma), die Aufzugs-Zwischenprüfung mittig zwischen zwei Hauptprüfungen. So erkennst du Ballungen, bevor sie zum Problem werden.

  5. 5

    Verantwortliche benennen

    Jede Zeile braucht einen Namen — nicht „Haustechnik“, sondern eine Person oder eine klar benannte Rolle. Bei Fremdvergabe gehört die Fachfirma in die Spalte und der interne Koordinator daneben in die Bemerkung. Ohne Verantwortlichen ist ein Termin nur eine Hoffnung.

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    Erledigtes abhaken und Nachweise ablegen

    Nach jeder Prüfung: „x“ auf „ok“ setzen, neues Prüfdatum in die Anlagenliste, Prüfprotokoll ablegen — und zwar so, dass du es in zwei Jahren wiederfindest (einheitliches Schema, z. B. Anlagen-Nr. + Datum im Dateinamen). Der Plan ohne die Protokolle dahinter ist nur eine Tabelle; erst zusammen werden sie zum Nachweis.

Prüffristen richtig festlegen: BetrSichV, DGUV & Herstellervorgaben

Die häufigste Frage — und die, bei der die meisten Vorlagen im Netz passen: Welche Fristen gelten denn nun? Die ehrliche Antwort hat drei Ebenen:

1. Gesetzlich geregelte Prüfungen

Für überwachungsbedürftige Anlagen (Aufzüge, bestimmte Druckanlagen, Ex-Anlagen) schreibt die Betriebssicherheitsverordnung Höchstfristen und den Prüfer vor — beim Aufzug etwa die Hauptprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle spätestens alle zwei Jahre.

2. Unfallverhütungsvorschriften und Regelwerke

DGUV-Vorschriften und -Regeln, ASR und DIN-Normen liefern Richt- und Erfahrungswerte: ortsfeste elektrische Anlagen typischerweise alle vier Jahre (DGUV Vorschrift 3), Regalanlagen jährlich zur Experteninspektion (DIN EN 15635), Feuerlöscher alle zwei Jahre (ASR A2.2).

3. Herstellervorgaben und Gefährdungsbeurteilung

Am Ende legst du die Fristen selbst fest — auf Basis der Gefährdungsbeurteilung nach §3 BetrSichV, der Herstellervorgaben und der tatsächlichen Nutzung. Eine USV im klimatisierten Serverraum und dieselbe USV in staubiger Umgebung können unterschiedliche Intervalle rechtfertigen. Wichtig ist, dass die Entscheidung dokumentiert ist.

Typische Intervalle im Überblick (Auszug aus der Vorlage)

AnlagentypTypisches IntervallGrundlage
Elektrische Anlagen (ortsfest)48 MonateDGUV Vorschrift 3
Elektrische Betriebsmittel (ortsveränderlich)6–24 MonateDGUV Vorschrift 3
Aufzugsanlagen24 Monate (Haupt-), dazwischen ZwischenprüfungBetrSichV Anhang 2
Krane12 MonateDGUV Vorschrift 52
Flurförderzeuge12 MonateDGUV Vorschrift 68
Regalanlagen12 MonateDIN EN 15635
Feuerlöscher24 MonateASR A2.2
Sicherheitsbeleuchtungmonatlich Funktionstest, jährlich VolltestDIN EN 50172
USV-Anlagen12 MonateHerstellervorgabe

Die vollständige Tabelle mit 15 Anlagentypen, Prüferqualifikation und Fundstellen steckt im Blatt „Prüffristen-Referenz“ der Vorlage. Alle Werte sind Orientierungswerte — maßgeblich sind Gefährdungsbeurteilung, Einstufung und das aktuelle Regelwerk.

Warum der Wartungsplan dein Nachweis ist

Ein Wartungsplan ist mehr als ein Erinnerungswerkzeug. Als Betreiber trägst du die Verantwortung dafür, dass Arbeitsmittel sicher sind — und im Ernstfall die Beweislast, dass du dieser Verantwortung nachgekommen bist. Nach einem Unfall fragt die Berufsgenossenschaft zuerst nach drei Dingen: Gefährdungsbeurteilung, Prüfnachweise, Unterweisungen.

Auch ohne Unfall wird der Plan regelmäßig zum Prüfstein: Die Versicherung fragt nach der Wartungshistorie, bevor sie einen Schaden reguliert. Kunden-Audits und Zertifizierungen (ISO 9001, ISO 27001 bei IT-naher Infrastruktur) wollen belegte Instandhaltung sehen. Und wer unter die NIS-2-Regulierung fällt, muss die Verfügbarkeit kritischer Systeme absichern — gepflegte USV-, Klima- und Brandschutztechnik samt Nachweis gehört genau dazu.

Deshalb gilt: Der Kalender ist die halbe Arbeit, das Protokoll die andere Hälfte. Ein Plan, bei dem zu jeder erledigten Prüfung das Protokoll auffindbar abgelegt ist, besteht jede dieser Prüfungen. Ein Plan voller Häkchen ohne Belege besteht keine.

DIN 31051 kurz erklärt

Die DIN 31051 sortiert die Begriffe der Instandhaltung — nützlich, weil im Alltag alles durcheinanderläuft. Sie unterscheidet vier Grundmaßnahmen: Wartung (den Soll-Zustand bewahren: schmieren, reinigen, nachstellen), Inspektion (den Ist-Zustand feststellen und bewerten), Instandsetzung (den Soll-Zustand wiederherstellen: reparieren, tauschen) und Verbesserung (Schwachstellen beseitigen, ohne die Funktion zu ändern).

Für deinen Plan heißt das: Wartung und Inspektion sind planbar und gehören mit festen Intervallen in die Jahresübersicht. Instandsetzungen entstehen aus Befunden — sie lassen sich nicht terminieren, aber ihr Weg vom Befund zur erledigten Reparatur sollte dokumentiert sein. Wer im Plan sauber zwischen „warten“ und „prüfen“ trennt, argumentiert auch gegenüber Prüfern deutlich leichter.

Wann Excel nicht mehr reicht — 6 ehrliche Kriterien

Excel ist für den Einstieg genau richtig, und für kleine Betriebe oft dauerhaft. Es gibt aber Punkte, an denen die Tabelle mehr Arbeit macht als sie spart. Prüf dich selbst:

  • Mehrere Personen pflegen den Plan — und es kursieren drei Dateiversionen, keiner weiß, welche gilt.
  • Niemand merkt es, wenn ein Termin verstreicht — Excel erinnert nicht von selbst.
  • Prüfprotokolle und Fotos liegen verstreut in Ordnern, E-Mails und auf Handys — beim Audit beginnt die Suche.
  • Techniker vor Ort haben die Tabelle nicht dabei — Befunde werden auf Zetteln notiert und abends (manchmal) übertragen.
  • Ein Audit steht an, und die Wartungshistorie je Anlage lässt sich nicht auf Knopfdruck belegen.
  • Anlagen, Standorte oder Mandanten wachsen — und mit jeder neuen Zeile steigt die Fehlerchance in den Formeln.

Treffen zwei oder mehr Punkte zu, lohnt der Blick auf eine Instandhaltungssoftware: mit automatischen Erinnerungen, Foto-Protokollen am Befund, QR-Codes an der Anlage und Nachweisen auf Knopfdruck. Genau dafür bauen wir Opspect — die Vorlage hier bleibt trotzdem kostenlos und vollständig nutzbar.

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Häufige Fragen

Ist die Vorlage wirklich kostenlos?

Ja — ohne E-Mail-Adresse, ohne Registrierung, ohne Wasserzeichen. Du kannst sie im Betrieb frei verwenden und anpassen.

Für welche Programme funktioniert die Vorlage?

Erstellt für Excel, getestet auch in LibreOffice. In Google Sheets lässt sie sich importieren; die Formeln (EDATE, COUNTIF) funktionieren dort ebenfalls.

Sind die Prüffristen in der Vorlage rechtsverbindlich?

Nein. Es sind dokumentierte Orientierungswerte mit Fundstelle. Verbindlich werden Fristen erst durch deine Gefährdungsbeurteilung nach §3 BetrSichV, die Einstufung der Anlage und die Herstellervorgaben.

Wie viele Anlagen verwaltet man realistisch in Excel?

Eine feste Grenze gibt es nicht — in der Praxis wird es ab einigen Dutzend Anlagen mit mehreren Beteiligten fehleranfällig: Versionswirrwarr, verpasste Termine, verstreute Nachweise. Die sechs Kriterien oben sind der ehrlichere Maßstab als jede Stückzahl.

Deckt der Wartungsplan auch die Prüfpflichten für Elektrogeräte ab?

Die Vorlage führt ortsfeste Anlagen und ortsveränderliche Betriebsmittel als Anlagentypen mit typischen Intervallen. Für hunderte Kleingeräte (DGUV V3) empfiehlt sich eine eigene Geräteliste — das Prinzip bleibt gleich: Gerät, Intervall, letzte Prüfung, Nachweis.

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