Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sascha Gebhardt | Opspect-Plattform | Stand: Oktober 2026

Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer i. S. d. § 14 BGB (B2B). Verbraucherverträge werden nicht geschlossen.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Sascha Gebhardt (Friedenstraße 23, 52080 Aachen, Deutschland; nachfolgend 'Anbieter') gelten für alle Verträge über die Nutzung der SaaS-Plattform Opspect (nachfolgend 'Plattform').

(2) Vertragspartner des Anbieters sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ('Kunden'). Der Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt.

(3) Abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Leistungsbeschreibung

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Plattform Opspect als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet zur Verfügung; der Zugang erfolgt über den Webbrowser sowie über die nativen Opspect-Apps für iOS und Android. Die Plattform umfasst je nach gewähltem Tarif Module für Asset-Management, Wartungs- und Inspektionsmanagement sowie Module zur Unterstützung bei der Umsetzung von Anforderungen aus ISO/IEC 27001 und der NIS-2-Richtlinie. Die Plattform erbringt insoweit Organisations- und Dokumentationsunterstützung; eine Zertifizierung, ein bestimmtes Prüfergebnis oder die Rechts- bzw. Normkonformität des Kunden wird nicht geschuldet und nicht zugesichert (siehe Abs. 2).

(2) Die Plattform unterstützt den Kunden bei der Organisation und Dokumentation seiner Prozesse. Sie ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder fachliche Beratung. Compliance-Zertifizierungen (z. B. ISO 27001) sind durch den Kunden selbst oder autorisierte Zertifizierungsstellen zu erlangen.

(3) Funktionen, die als 'Beta' oder 'Vorschau' gekennzeichnet sind, werden ohne Verfügbarkeitsgarantie bereitgestellt und können jederzeit geändert oder eingestellt werden.

(4) Planmäßige Wartungsfenster werden dem Kunden mindestens 24 Stunden im Voraus angekündigt.

(5) Der optionale KI-Navigationsassistent unterstützt ausschließlich bei der Bedienung und Navigation der Plattform. Er hat keinen Zugriff auf Mandantendaten und erteilt keine rechtliche, steuerliche oder fachliche Beratung; seine Ausgaben sind unverbindlich und ersetzen keine fachkundige Prüfung durch den Kunden.

§ 2a Vorlagen, Standard-Fristen und Rechtsgrundlagen

(1) Als Teil der Leistung stellt die Plattform Inhalte bereit, die dem Kunden die Organisation seiner Prüf-, Wartungs- und ISMS-Prozesse erleichtern sollen. Dazu gehören insbesondere System- und Prüfplan-Vorlagen, vorgeschlagene Standard-Fristen (Prüfintervalle), Angaben zu Prüfart und Qualifikation der prüfenden Person, Hinweise auf Rechtsgrundlagen, Vorschriften, technische Regeln und Normen, Muster, Checklisten und Fristhinweise in den ISMS-Modulen sowie automatisierte Einschätzungen, die ausschließlich die Angaben des Kunden nach vorab festgelegten Regeln auswerten (zusammen 'Vorlageninhalte'). Vorlageninhalte sind allgemeine Orientierungshilfen, die nicht auf den einzelnen Kunden, seinen Betrieb oder einen bestimmten Gegenstand zugeschnitten sind. Die Plattform weist bei Standard-Fristen und Rechtsgrundlagen auf diesen Charakter hin.

(2) Der Anbieter erstellt Vorlageninhalte mit Sorgfalt auf Grundlage der jeweils angegebenen Quellen; geschuldet ist, dass sie diese Quellen zum Stand ihrer Erstellung oder letzten Überarbeitung zutreffend wiedergeben. Nennt eine Quelle keine feste Frist, ist die Standard-Frist ein Richtwert oder bleibt offen. Der Anbieter überarbeitet Vorlageninhalte anlassbezogen, insbesondere wenn ihm Änderungen der zugrunde liegenden Vorschriften bekannt werden. Vorlageninhalte ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls und keine rechtliche oder fachliche Beratung (§ 2 Abs. 2). Nicht Gegenstand der Leistung ist die Beurteilung, ob eine vorgeschlagene Standard-Frist, Prüfart oder Qualifikation für die konkreten Anlagen, Arbeitsmittel, Betriebs- und Nutzungsverhältnisse des Kunden zutrifft oder ausreicht und ob die Vorlageninhalte alle für den Kunden geltenden Pflichten abbilden. Maßgeblich sind die für den Kunden geltenden Vorschriften, behördliche Anordnungen, die Angaben des Herstellers und die Festlegungen des Kunden in seiner Gefährdungs- bzw. Risikobeurteilung; sie gehen den Vorlageninhalten vor.

(3) Die Ermittlung und Festlegung von Art, Umfang und Fristen der für seine Anlagen und Arbeitsmittel erforderlichen Prüfungen auf Grundlage seiner Gefährdungs- bzw. Risikobeurteilung und unter Berücksichtigung der Herstellerangaben sowie die Beauftragung der hierfür befähigten, sachkundigen oder zugelassenen Personen und Stellen obliegen dem Kunden als Arbeitgeber bzw. Betreiber; diese Pflichten verbleiben auch bei Nutzung der Plattform beim Kunden. Entsprechendes gilt für die Beurteilung, ob und welche gesetzlichen Pflichten, etwa im Bereich der Informationssicherheit, für den Kunden gelten. Es obliegt dem Kunden, Vorlageninhalte vor ihrer Übernahme sowie bei Änderungen seiner betrieblichen Verhältnisse auf ihre Eignung für seinen Fall zu prüfen und bei Bedarf anzupassen.

(4) Übernimmt der Kunde eine Vorlage, entsteht daraus ein eigener Prüfplan des Kunden. Spätere Überarbeitungen der Vorlage durch den Anbieter ändern bereits übernommene Prüfpläne und deren Zuweisungen zu Anlagen nicht automatisch. Stellt der Anbieter in einer Vorlage einen sicherheitsrelevanten Fehler fest, weist er Kunden, die diese Vorlage übernommen haben, in der Plattform oder per E-Mail darauf hin.

(5) Die Haftung des Anbieters, auch im Zusammenhang mit Vorlageninhalten, richtet sich nach § 12; die Absätze 1 bis 4 enthalten keine weitergehende Haftungsbeschränkung. Insbesondere bleibt die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (§ 12 Abs. 1) unberührt.

§ 3 Vertragsschluss und Laufzeit

(1) Der Vertrag kommt durch Registrierung des Kunden auf der Plattform und Auswahl eines Tarifs zustande.

(2) Testphasen (Trial) haben eine Dauer von 14 Tagen. Wird bei der Registrierung eine Zahlungsmethode hinterlegt, geht das Abonnement nach Ablauf der Testphase automatisch in den bei der Registrierung gewählten kostenpflichtigen Tarif über; die erste Abrechnung erfolgt zum Ablauftag der Testphase, sofern der Kunde nicht vorher kündigt. Betrag und Datum der ersten Abbuchung sowie der Kündigungsweg werden dem Kunden vor Abschluss der Registrierung angezeigt. Wird keine Zahlungsmethode hinterlegt, endet die Testphase nach ihrer Dauer ohne Abbuchung. Hat sich der Kunde unmittelbar beim Anbieter registriert, wird der Zugang anschließend unentgeltlich im Gratis-Umfang fortgeführt; dessen Leistungen und Grenzen (insbesondere die Höchstzahl an Assets und Standorten sowie die nicht enthaltenen Funktionen) ergeben sich aus der Preisseite (§ 4 Abs. 1). Bei einer von einem Partner gewährten Testphase wird der Zugang im Umfang des Tarifs „Wartung“ fortgeführt. War vor der Testphase bereits ein kostenpflichtiger Tarif aktiv, wird der Zugang in dessen Umfang fortgeführt. In keinem dieser Fälle entsteht eine Zahlungspflicht, bis der Kunde aktiv einen kostenpflichtigen Tarif abschließt. Daten, die über den Gratis-Umfang hinausgehen, bleiben erhalten; Funktionen außerhalb des Gratis-Umfangs sind bis zur Buchung gesperrt.

(3) Abonnements laufen monatlich oder jährlich (je nach gewähltem Zahlungsintervall) und verlängern sich automatisch um die jeweils gewählte Laufzeit, wenn der Kunde nicht bis zum Ende der laufenden Laufzeit kündigt (§ 13 Abs. 1). Das Kündigungsrecht für einen Anbieterwechsel nach § 11a Abs. 5 bleibt unberührt.

§ 4 Tarife und Preise

(1) Die im Tarif enthaltenen Leistungen und die aktuellen Preise ergeben sich aus der Preisübersicht auf der Startseite (opspect.de/#preise) in der zum Zeitpunkt der Bestellung angezeigten Fassung. Maßgeblich für das Vertragsverhältnis ist der im Bestellprozess konkret angezeigte und in der Bestellbestätigung dokumentierte Preis.

(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen anzupassen, soweit dies zum Ausgleich von Steigerungen der für die Leistung maßgeblichen Bezugs-, Personal- oder Infrastrukturkosten erforderlich ist. Eine Erhöhung um mehr als 10 % innerhalb von zwölf Monaten wird nur mit Zustimmung des Kunden wirksam. Im Fall einer Preiserhöhung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen; hierauf wird er in der Ankündigung hingewiesen.

§ 5 Zahlung

(1) Die Abrechnung erfolgt im Voraus. Die Zahlungspflicht beginnt mit dem Übergang der Testphase in den kostenpflichtigen Tarif (§ 3 Abs. 2); bei Abschluss ohne Testphase mit Vertragsschluss. Die Zahlung erfolgt ausschließlich über den Zahlungsdienstleister Stripe; akzeptierte Zahlungsmethoden sind Kreditkarte (Visa, Mastercard, Amex) und SEPA-Lastschrift.

(2) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter nach Mahnung berechtigt, den Zugang zur Plattform zu sperren.

(3) Kundendaten bleiben auch während einer Zugangssperre erhalten und werden erst nach Ablauf der Kündigung gelöscht.

§ 6 Verfügbarkeit (SLA)

(1) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 99,0 % pro Monat an (gemessen an der Erreichbarkeit der Hauptfunktionen, exklusive geplanter Wartungsfenster).

(2) Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit ist mit dem Grundtarif nicht verbunden. Erweiterte SLA-Vereinbarungen können separat vereinbart werden.

§ 6a Mängelrechte und Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter stellt die Plattform in einem zur vertragsgemäßen Nutzung geeigneten Zustand bereit und erhält diesen während der Vertragslaufzeit aufrecht. Ein Mangel liegt vor, wenn die Hauptfunktionen der Plattform nicht nur unerheblich von der vereinbarten Beschaffenheit (insbesondere der Leistungsbeschreibung nach §§ 2 und 2a) abweichen und dadurch die vertragsgemäße Nutzung mehr als nur unerheblich beeinträchtigt ist.

(2) Keine Mängel sind unerhebliche oder nur vorübergehende Beeinträchtigungen, angekündigte Wartungsfenster (§ 2 Abs. 4), Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters (z. B. Ausfälle der Internetverbindung des Kunden oder Ereignisse höherer Gewalt nach § 14a) sowie Einschränkungen von als 'Beta' oder 'Vorschau' gekennzeichneten Funktionen (§ 2 Abs. 3).

(3) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an (support@opspect.de) und unterstützt den Anbieter in zumutbarem Umfang bei deren Eingrenzung. Der Anbieter beseitigt angezeigte Mängel innerhalb einer nach ihrer Dringlichkeit angemessenen Frist.

(4) Beseitigt der Anbieter einen erheblichen, angezeigten Mangel nicht innerhalb angemessener Frist, kann der Kunde die für den betroffenen Zeitraum geschuldete Vergütung anteilig mindern. Die Minderung ist auf den Zeitraum und den Umfang der tatsächlichen Beeinträchtigung begrenzt und stellt — vorbehaltlich der Haftung nach § 12 — die abschließende Rechtsfolge wegen der Beeinträchtigung dar. Eine darüber hinausgehende, verschuldensunabhängige Minderung nach mietrechtlichen Vorschriften ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen; ein bereits gezahlter, auf den Beeinträchtigungszeitraum entfallender Mehrbetrag wird gutgeschrieben oder erstattet.

(5) Schadensersatzansprüche wegen Mängeln richten sich ausschließlich nach § 12 (Haftung). Das Recht des Kunden zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 13 Abs. 3) bleibt unberührt.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform im vereinbarten Umfang zu nutzen.

(2) Der Kunde darf die Plattform nicht dekompilieren, reverse-engineeren oder für Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung zugänglich machen.

§ 8 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten sicher zu verwahren und Missbrauch unverzüglich zu melden.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass er berechtigt ist, die von ihm in die Plattform eingestellten Daten zu verarbeiten, und hält dabei geltende Datenschutzgesetze ein.

(3) Der Kunde darf die Plattform nicht für illegale, missbräuchliche oder die Sicherheit gefährdende Zwecke nutzen.

§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung (opspect.de/datenschutz).

(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Der AVV wird auf Anfrage an support@opspect.de zur Verfügung gestellt und muss vor der produktiven Nutzung der Plattform unterzeichnet werden.

§ 9a Betreuende Partner

(1) Der Kunde kann sich von einem Opspect-Partner betreuen lassen. Partner sind selbständige Unternehmen. Sie erbringen ihre Leistungen auf Grundlage eines eigenen Vertrags mit dem Kunden und sind weder Vertreter noch Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Vertragspartner für die Nutzung der Plattform bleibt allein der Anbieter.

(2) Der Kunde wird einem Partner zugeordnet, wenn er sich über dessen Einladung registriert oder der Zuordnung zustimmt. Erklärungen eines Partners binden den Anbieter nur, soweit das Partner-Portal sie ausdrücklich vorsieht: die Freischaltung einer Registrierung und die Gewährung einer unentgeltlichen Testphase nach § 3 Abs. 2.

(3) Der Kunde weist den Anbieter an, dem zugeordneten Partner die in der Datenschutzerklärung (Abschnitt 3.11) genannten Angaben zu seinem Kundenkonto bereitzustellen. Inhalte des Kundenkontos kann der Partner nur einsehen, soweit der Kunde ihm über die Plattform Zugriff gewährt. Der Kunde kann diesen Zugriff jederzeit entziehen. Gewährt der Kunde Zugriff, verarbeitet der Partner die Daten im Auftrag des Kunden; einen dafür nötigen Auftragsverarbeitungsvertrag schließt der Kunde mit dem Partner.

(4) Der Kunde kann die Zuordnung zu einem Partner in den Einstellungen mit der dort angezeigten Frist beenden. Das Abonnement beim Anbieter bleibt davon unberührt.

(5) Der Partner erhält vom Anbieter für Vermittlung und Betreuung eine Provision auf die Entgelte des Kunden.

§ 10 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.

(3) Die Bereitstellung von Angaben an einen zugeordneten Partner nach § 9a Abs. 3 ist keine Weitergabe an Dritte im Sinne von Absatz 1.

§ 11 Eigentum an Daten

(1) Alle vom Kunden in die Plattform eingestellten Daten verbleiben im Eigentum des Kunden.

(2) Der Anbieter verarbeitet diese Daten ausschließlich zur Leistungserbringung und im Rahmen des AVV.

(3) Nach Vertragsende werden Kundendaten auf Anfrage in einem gängigen Format exportiert und anschließend gelöscht (Einzelheiten im AVV).

§ 11a Anbieterwechsel, Datenportabilität und Exportkatalog (Data Act)

(1) Der Kunde hat das Recht, jederzeit zu einem anderen Anbieter oder zu einer eigenen IT-Umgebung zu wechseln (Switching). Der Anbieter unterstützt einen solchen Wechsel und behindert ihn nicht.

(2) Zu diesem Zweck stellt der Anbieter dem Kunden seine Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (ZIP/JSON bzw. übliche Austauschformate) zur Verfügung. Der Exportkatalog umfasst insbesondere: Stamm- und Kontodaten, Assets/Inventar, Standorte, Prüfpläne sowie Prüf- und Wartungsaufträge, Inspektions- und Befunddaten, ISMS-Daten (Controls, Risiken, Maßnahmen, Geschäftsprozesse, SoA), Übergabeprotokolle, hochgeladene Dokumente und Dateianhänge sowie die zugehörigen Metadaten. Vom Anbieter generierte, rein interne Betriebs- und Telemetriedaten ohne Bezug zu den vom Kunden eingestellten Inhalten sind nicht Gegenstand des Exports.

(3) Der Self-Service-Export steht dem Kunden bereits während der Vertragslaufzeit jederzeit in den Kontoeinstellungen zur Verfügung; nach Vertragsende gilt zusätzlich die Exportfrist nach § 13 Abs. 2.

(4) Für die Bereitstellung der Daten und die Unterstützung beim Wechsel erhebt der Anbieter grundsätzlich kein Wechselentgelt. Soweit für eine Übergangszeit (bis zum 12. Januar 2027) nach Maßgabe des Art. 29 der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) ein auf die tatsächlich entstandenen Kosten begrenztes, reduziertes Wechselentgelt zulässig ist, wird ein solches — falls überhaupt erhoben — vorab transparent ausgewiesen; ab dem 12. Januar 2027 werden keine Wechselentgelte erhoben.

(5) Unabhängig von § 13 Abs. 1 kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten kündigen, um zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene IT-Umgebung zu wechseln oder um seine exportierbaren Daten löschen zu lassen (Art. 25 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2023/2854). Die Kündigung ist in Textform (Self-Service in den Kontoeinstellungen oder per E-Mail an support@opspect.de) zu erklären und soll angeben, ob ein Wechsel oder die Löschung gewünscht ist.

(6) Im Fall eines Wechsels unterstützt der Anbieter den Kunden nach Ablauf der Kündigungsfrist innerhalb eines Übergangszeitraums von höchstens 30 Kalendertagen; während dieses Zeitraums bleibt die Plattform im vereinbarten Umfang nutzbar. Der Vertrag endet mit dem erfolgreichen Abschluss des Wechsels, spätestens mit Ablauf des Übergangszeitraums; wünscht der Kunde die Löschung statt eines Wechsels, endet der Vertrag mit Ablauf der Kündigungsfrist. Die Exportfrist nach § 13 Abs. 2 gilt entsprechend.

(7) Endet ein Abonnement mit jährlicher Laufzeit nach Absatz 5 vor dem Ende des laufenden Vertragsjahres, wird das für dieses Vertragsjahr bereits gezahlte Entgelt nicht erstattet; es gilt als Entgelt für die vorzeitige Beendigung. Ist das Entgelt für das laufende Vertragsjahr noch nicht vollständig gezahlt, bleibt der Kunde bis zur Höhe des Jahresentgelts zur Zahlung verpflichtet. Bei monatlicher Laufzeit fällt kein Entgelt für die vorzeitige Beendigung an. Dieses Entgelt ist kein Wechselentgelt im Sinne von Absatz 4.

§ 12 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt werden; das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die zur Orientierung genannte Höchstsumme — die Netto-Jahresvergütung des Kunden für die letzten zwölf Monate, mindestens jedoch 2.500 EUR netto — gilt nur, soweit sie den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden nicht unterschreitet.

(3) Bei leichter Fahrlässigkeit außerhalb der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn. Die Haftung nach Absatz 1 (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Leben/Körper/Gesundheit) sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach Absatz 2 bleibt unberührt.

(4) Die Gesamthaftung des Anbieters für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres ist — vorbehaltlich Absatz 1 und der Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) nach Absatz 2 — auf die Netto-Jahresvergütung des Kunden für die letzten zwölf Monate begrenzt, mindestens jedoch auf 2.500 EUR netto. Übersteigt der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Absatz 2) diese Höchstsumme, so geht der Haftungsumfang nach Absatz 2 vor; die Begrenzung dieses Absatzes wirkt insoweit nicht haftungsmindernd unter den nach Absatz 2 geschuldeten vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

(5) Bei Verlust von Kundendaten haftet der Anbieter — vorbehaltlich Absatz 1 — nur für den Aufwand, der zur Wiederherstellung der Daten aus der letzten verfügbaren Sicherung erforderlich ist, nicht für die Wiederbeschaffung der Daten selbst. Der Kunde bleibt verpflichtet, seine Daten in zumutbarem Umfang zusätzlich eigenverantwortlich zu sichern.

(6) Ansprüche des Kunden wegen leichter Fahrlässigkeit verjähren in zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von Schaden und Schädiger Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für die in Absatz 1 und Absatz 7 genannten Fälle bleiben unberührt.

(7) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistiger Täuschung, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei sonstigen zwingend gesetzlichen Haftungsregeln.

§ 13 Kündigung

(1) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen (Self-Service in den Kontoeinstellungen oder per E-Mail an support@opspect.de).

(2) Nach Vertragsende hat der Kunde 30 Tage Zeit, seine Daten zu exportieren. Danach werden Kundendaten gelöscht; soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder die Beweissicherung einer Löschung entgegenstehen, werden die betroffenen Daten stattdessen in der Verarbeitung eingeschränkt (gesperrt) und nach Ablauf der jeweiligen Frist gelöscht (Einzelheiten im AVV).

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Das Kündigungsrecht für einen Anbieterwechsel oder die Löschung der Daten nach § 11a Abs. 5 bis 7 bleibt unberührt.

§ 14 Änderungen der AGB

(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB zu ändern. Änderungen, die den Leistungsumfang oder Rechte des Kunden berühren, werden nur mit Zustimmung des Kunden wirksam; der Kunde kann sie über die Plattform erklären. Bis zur Zustimmung gilt die bisherige Fassung fort.

(2) Rein redaktionelle Änderungen, die weder den Leistungsumfang noch Rechte des Kunden berühren (etwa die Berichtigung von Schreibfehlern oder die Aktualisierung von Kontaktangaben), bedürfen keiner Zustimmung.

(3) Stimmt der Kunde einer Änderung nach Absatz 1 nicht zu, bleibt es bei der bisherigen Fassung; das Recht beider Parteien zur ordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 14a Höhere Gewalt

(1) Wird eine Partei durch höhere Gewalt oder andere von ihr nicht zu vertretende, unvorhersehbare Ereignisse außerhalb ihres Einflussbereichs (z. B. großflächige Internet- oder Stromausfälle, Ausfälle eingesetzter Infrastruktur-Dienstleister, Naturkatastrophen, Pandemien, Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen) an der Erfüllung ihrer Pflichten gehindert, ist sie für die Dauer und den Umfang der Behinderung von der Leistungspflicht befreit; vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.

(2) Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Eintritt, voraussichtliche Dauer und Wegfall des Ereignisses und unternimmt zumutbare Anstrengungen, die Auswirkungen zu begrenzen. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage an, kann jede Partei den hiervon betroffenen Teil des Vertrags außerordentlich kündigen. Die Pflicht zur Zahlung bereits erbrachter Leistungen bleibt unberührt.

§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Aachen, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 16 Sonstiges

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (§ 126b BGB); die Zustimmung zu einer neuen Fassung dieser AGB über die Plattform genügt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang (§ 305b BGB).

(3) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen; die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag im Rahmen einer Unternehmens- oder Geschäftsübertragung auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen; der Kunde wird hierüber informiert und kann den Vertrag in diesem Fall mit einer Frist von 30 Tagen kündigen.

(4) Gegen Ansprüche des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

Sascha Gebhardt | Friedenstraße 23 | 52080 Aachen | support@opspect.de

Opspect ist eine Marke von Sascha Gebhardt | Stand: Oktober 2026

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